BUND Landesverband Niedersachsen

BUND-Rechtsgutachten: Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig - Bau der A20 muss sofort gestoppt und neu bewertet werden

07. Oktober 2021

A20 - Glückstadt. A20 - Glückstadt.

Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene veröffentlicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig. Auch Straßenneubauprojekte in Niedersachsen sind hiervon betroffen.

Dazu sagt Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen: „Das Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar. Statt immer neue und größere Straßen zu bauen, brauchen wir gerade in ländlichen Regionen mehr öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn. Der Verkehrssektor bleibt für einen Großteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, Klimaschutzziele lassen sich mit immer neuen Straßen nicht einhalten. Und auch Artenvielfalt und Biodiversität leiden unter immer neuen, immer größeren Straßenbauten. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass sie sich dafür einsetzt, dass Projekte wie die Küstenautobahn A 20 jetzt gestoppt und unter Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekte neu bewertet werden.“

2022 steht die Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an. Diese Überprüfung muss Anlass sein, die Fehlplanung der letzten Jahrzehnte einer Generalüberholung zu unterziehen. Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, nahezu halbiert werden. Nur mit einer deutlichen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und Radverkehrs lässt sich dieses Ziel erreichen.

Die neue Bundesregierung und die Regierungen der Länder müssen die Mobilitätswende endlich voranbringen. Deshalb ruft der BUND Niedersachen zusammen mit anderen Organisationen am 10. Oktober im Rahmen des bundesweiten Aktionswochenendes zur Mobilitätswende zu einer Protestaktion gegen den Bau der A 20 auf. Mit einer Menschenkette durchs Moor weisen die Umweltschützer*innen auf die drohende Zerstörung von Mooren, Wiesen und Wälder hin und fordern eine Überarbeitung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans.

 

Mehr Informationen:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.

Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten
Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-zusammenfassung
Informationen zur Protestaktion gegen die A 20 am Sonntag: www.bund-niedersachsen.de/menschenkette-durchs-moor 

 

Kontakt:
Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender, BUND Niedersachsen, Heiner.Baumgarten(at)bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69-31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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