Der Klimakiller von Stade vor Gericht - Die Klage der Umweltverbände gegen das geplante Kohlekraftwerk wurde abgelehnt

28. September 2017 | Energie (NI), Kohle, Klimawandel

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG von BUND Landesverband Niedersachsen e. V., Greenpeace - Hamburg, NABU Landesverband Niedersachsen e.V., AUN Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe, BI Stade-Altes Land, BI Haseldorfer Marsch

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die Klage von Umweltverbänden gegen den Bebauungsplan der Stadt Stade abgewiesen. Mit diesem Bebauungsplan soll der Firma Dow Chemical in Stade der Bau eines Kohlekraftwerkes ermöglicht werden. Umweltverbände und Bürgerinitiativen mit dem BUND Niedersachsen als Klageführer hatten im Oktober 2015 gemeinsam Klage gegen diesen Bebauungsplan eingereicht, da sie ihn für rechtswidrig halten: die Schadstoffemissionen, z. B. von Quecksilber, gefährden Menschen und Natur. Vor allem aber untergräbt das neue Kohlekraftwerk die Energiewende und die deutschen Klimaschutzziele. „Leider ist das OVG der Klage nicht gefolgt. Für die Entscheidung spielte Klimaschutz keine Rolle. Wir meinen aber weiterhin, dass es vor dem Hintergrund von Klima- und Gewässerschutz unzulässig ist, das geplante Kohlekraftwerk über den Bebauungsplan zu ermöglichen“, sagt Dr. Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin den BUND vertritt.

„Zum Schutz von Mensch und Natur hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht“, räumt BUND-Landesvorsitzender Heiner Baumgarten ein. „Wir warten nun die schriftliche Begründung ab und entscheiden dann über eine mögliche Revision.“ Holger Becker, Sprecher von Greenpeace-Hamburg, ergänzt: „Nimmt Niedersachsen sein Klimagesetz ernst, darf kein weiteres Kohlekraftwerk gebaut werden. Die künftige Landesregierung muss dieses Kraftwerk verhindern. Schon heute gibt es für Norddeutschland auch für die Industrie genug saubere Energie.“  

 

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt, BUND Landesverband Niedersachsen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (0511) 965 69 – 31, presse(at)nds.bund.net 

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