BUND Landesverband Niedersachsen

Elbvertiefung: Umweltverbände sehen weiterhin massiven Verstoß gegen Umweltrecht - Umweltauswirkungen und Folgen für Sedimentmanagement sind erheblich

02. Juni 2016 | Flüsse & Gewässer

Elbvertiefung. Foto: BUND Hamburg Elbvertiefung. Foto: BUND Hamburg

Das Aktionsbündnis „Lebendige Tideelbe“ aus BUND, NABU und WWF hat fristgerecht einen umfangreichen Schriftsatz zum aktuellen Planergänzungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtverwaltung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Wesentliche Mängel, die das Gericht in seinem Beschluss vom Oktober 2014 gerügt hatte, sind nach Auffassung der Verbände nicht ausgeräumt. Auch die neuen Vorgaben, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1.07.2015 zur Auslegung des europäischen Wasserrechts ergeben, werden nur unzureichend abgearbeitet. Damit verstößt die Planung aus Sicht der Verbände weiterhin gegen geltendes Umweltrecht.

„Die Genehmigungsbehörden ignorieren nach wie vor die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzrechts. Auch dieser Planergänzungsbeschluss, der mittlerweile die zehnte Änderung im Verfahren markiert, ändert daran nichts", so die Verbände. Obwohl im Vergleich zur letzten Elbvertiefung mit knapp 40 Millionen Kubikmetern die dreifache Sedimentmenge aus dem Fluss gebaggert werden soll, kommen die Planfeststellungsbehörden zu dem Ergebnis, dass keine Verschlechterung im Sinne des Wasserrechts zu erwarten sei. Aus Sicht der Umweltverbände verstößt die geplante Elbvertiefung hingegen klar gegen das Verschlechterungsverbot und die Verbesserungspflicht der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Durch das Vorhaben würden u. a. die heute schon schlechten Sauerstoffverhältnisse im Sommer, die Schwankungsbreite der Tidewasserstände, die Strömungsverhältnisse, der Salzeinfluss und damit die Lebensbedingungen für Flora und Fauna weiter verschlechtert.

Die dem Planergänzungsbeschluss zugrunde gelegten neuen Untersuchungen zu Brutvögeln, bedrohten Pflanzenarten und Elbfischen können nach Ansicht der Umweltverbände ebenfalls nicht überzeugen. Auch die vom Bundesverwaltungsgericht auferlegte Abgrenzung von Pflichtaufgaben und zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen in EU-Schutzgebieten (Kohärenzsicherungsmaßnahmen) sei nicht haltbar. Viele der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen dürften nicht angerechnet werden, das Vertiefungsvorhaben sei allein deswegen rechtswidrig.

Weitere Informationen zum Aktionsbündnis finden Sie unter www.lebendige-tideelbe.de sowie im beigefügten Hintergrundpapier "Lebendige Tideelbe" des Aktionsbündnisses aus BUND, NABU und WWF.

 

Rückfragen zum Thema an:

Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler
Landesgeschäftsführer
BUND Landesverband Niedersachsen
cwbd(at)nds.bund.net

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